Martxelo Otamendi, Iñaki Uria, Xabier Oleaga, Joan Mari Torrealdai und Txema Auzmendi wurden heute freigesprochen – nach einem Prozess, der nie hätte stattfinden dürfen!
Die fünf Angeklagten leiten die 1990 gegründete, erste baskischsprachige Zeitung. Im Februar 2003 wird die Zeitung von dem Sondergericht Audiencia Nacional geschlossen, die Zeitungsmacher werden der Mitgliedschaft in ETA angeklagt. Martxelo Otamendi erhebt vor dem Parlament der Autonomen Baskischen Gemeinschaft (CAV) schwere Vorwürfe der Folter durch die Guardia Civil. 2006 erklärt die Staatsanwaltschaft, keine Anklage erheben zu können, es gab keinerlei Beweise. Trotzdem lässt die Audiencia Nacional das Verfahren zu – nach einer Privatklage zweier rechtsradikaler Organisationen. Heute nun sprach das Sondergericht die Angeklagten frei.
Auslöser einer Reihe an Zeitungsverboten, und damit gravierender Angriffe auf die Meinungsfreiheit im Baskenland, war die Schliessung der baskischen Zeitung Egin im Jahre 1998 durch den Untersuchungsrichter der Audiencia Nacional, Balthasar Garzon. Das baskische P.E.N.-Zentrum stellte 2007 dazu fest:
„Meinungs- und Informationsfreiheit wurden durch die Schließung der Tagszeitung Egin und des Radiosenders Egin Irratia schwer beschädigt. Die Folgen sind heute noch sichtbar. Ansichten und Meinungen wurden kriminalisiert und eine behauptete Verbindung zu ETA war in der Folge das Argument für die Verbote weiterer baskischen Medien. Beispiele sind die Tageszeitung Egunkaria oder das Magazin ARDI BELTZA … Bürgerrechte und politische Rechte wurden schwer verletzt ….“ (Siehe hierzu auch unseren offenen Brief gegen die Verleihung des Hermann Kesten Preises an Balthasar Garzon: Täter werden anstelle der Opfer geehrt >> )
Siehe auch:
13.12.2009: Egunkaria-Prozess beginnt 7 Jahre nach Schliessung der Zeitung – ein Bildbericht
Archiv Dezember 2009: ausführliche Berichterstattung zum Prozessbeginn


