30.11.2017 | Markus Bernhardt (junge Welt vom 27.11.2017)

Immer noch unklar, ob in Berlin inhaftierte baskische Aktivisten nach Spanien ausgeliefert werden. Gespräch von Markus Bernhardt mit dem Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff

»Ganz allgemein gibt es zahlreiche Berichte von der UN-Antifolterkommission bis zur baskischen Regionalregierung, die feststellen, dass in Spanien insbesondere baskische Gefangene systematisch gefoltert werden.« – Volker Gerloff

Seit Ende Oktober sitzen die beiden baskischen Aktivisten Iñigo Gulina und Mikel Barrios in Berlin-Moabit in Haft. Sie vertreten Herrn Gulina. Was wird ihm vorgeworfen?

Das ist gar nicht so eindeutig zu beantworten. Zunächst baten die spanischen Behörden um Mithilfe bei der Auffindung und Festnahme. Dabei wurde mitgeteilt, dass Herr Gulina an drei Anschlägen der ETA beteiligt gewesen sein soll und in einem Fall wegen Sprengstoffbesitzes gesucht werde. Im europäischen Haftbefehl, der nun zur Inhaftierung geführt hat, werden ihm sechs konkrete Anschläge auf Bahnanlagen und Banken vorgeworfen, von Sprengstoffbesitz ist keine Rede mehr, und woher die drei weiteren Anschlagsvorwürfe kommen, ist auch unklar. Die spanischen Behörden teilen bezüglich des Verdachts gegen Herrn Gulina in ihren Unterlagen lediglich mit, dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der Jugendorganisation Segi gefunden wurde. Es deutet alles darauf hin, dass Geständnisse und belastende Aussagen von Dritte, die unter Folter zustande gekommen sind, die einzigen »Beweise« darstellen. Diese hält Spanien aber zurück.

Welche Hinweise für diese Foltervorwürfe haben Sie?

Ganz allgemein gibt es zahlreiche Berichte von der UN-Antifolterkommission bis zur baskischen Regionalregierung, die feststellen, dass in Spanien insbesondere baskische Gefangene systematisch gefoltert werden. Es gibt ca. 5.000 bis 5.500 Fälle, in denen Inhaftierte Foltervorwürfe erhoben haben, die von unabhängigen Stellen überwiegend als glaubwürdig eingestuft werden. Der spanische Staat weigert sich, solchen Beschwerden nachzugehen. Und insbesondere die Justiz beharrt darauf, dass es keine Folter gäbe und daher auch nichts zu untersuchen sei. Wegen dieser Ermittlungsverweigerung wurde Spanien vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilt. Doch die Mächtigen scheinen, diese Verurteilungen in Kauf zu nehmen und am System nichts ändern zu wollen. Bis man eine Entscheidung des EGMR erhält, vergehen oft zehn Jahre und mehr – da geht den meisten Klägern die Puste vorher aus.

Im konkreten Fall haben wir Gedächtnisprotokolle und die fruchtlosen Folteranzeigen beim zuständigen spanischen Gericht, die ohne Ermittlungen verworfen wurden.

Die Guardia Civil ist für Übergriffe bekannt. Würde den hier Inhaftierten bei einer Auslieferung nach Spanien nicht ebenfalls Folter drohen?

Das ist zu erwarten. Jedenfalls wäre es verantwortungslos, darauf zu vertrauen, dass nach einer Auslieferung von seiten der Spanier darauf verzichtet würde.

Wäre dies nicht ein Auslieferungshemmnis?

Das wäre es, wenn die zuständige Generalstaatsanwaltschaft und/oder das Kammergericht die Folterproblematik anerkennen würden. Beide haben bisher jedoch deutlich gemacht, dass sie von einem begründeten Tatverdacht ausgehen und die Foltervorwürfe nicht nachgewiesen seien. Es wird darauf abgestellt, dass Spanien Mitglied der EU ist – und daher könne und müsse die deutsche Justiz darauf vertrauen, dass alles rechtsstaatlich zugehe. Unsere Aufgabe ist es nun, dieses Vertrauen so zu erschüttern, dass die Organe den Tatvorwurf und die Gefahr der erneuten Folter inhaltlich prüfen. Dazu wurde umfangreich vorgetragen – unter anderem wurde ein Bericht vom Mai 2015 der UN-Antifolterkommission vorgelegt, in dem gerügt wird, dass Spanien die Antifolterkonvention nicht ausreichend umgesetzt hat. Insbesondere ist das Verwertungsverbot für Aussagen, die unter Folter entstanden sind, nicht ausreichend umgesetzt. Nun bleibt abzuwarten, ob das Vertrauen in Spanien dennoch weiter Bestand hat.

Verschiedene politische Initiativen machen sich aktuell für die Freilassung der beiden Gefangenen stark. Haben Sie Hoffnung, dass es dazu tatsächlich kommen könnte?

Die Hoffnung gibt es natürlich! Realistisch betrachtet steht dem die politische Brisanz entgegen. Doch die Justiz ist unabhängig und sollte sich von solchen Erwägungen nicht leiten lassen – nun möge jede und jeder selbst entscheiden, wie groß die Hoffnung sein kann.


Erstveröffentlichung: junge Welt vom 27.11.2017 >>

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