Nach Tomas Auslieferung von Mannheim nach Paris am 16.11.2015, ging es relativ zügig voran über einen ersten Haftüberprüfungstermin im Januar 2016 bis zum Prozess am 22. und 23.2.2016. Der Prozess verlief zumindest in einer korrekten Atmosphäre, Tomas konnte ausreden, auch über seine Foltererfahrungen berichten. Über ein Dutzend Baskinnen und Basken aus seinem Heimatdorf Hondarribia waren nebst anderen Freundinnen aus Freiburg und Verwandten extra dafür angereist und konnten ihn im Gerichtssaal am Ende kurz umarmen.
Das Gericht beschloss rasch, dass alle vier Urteile, mit den aufsummierten Urteilen von insgesamt 18 Jahren Gefängnis, in einem einzigen Verfahren zusammengelegt werden sollten. Dies führte jedoch nicht zu einem neuen Prozess, wie eigentlich in der Auslieferungsverfügung vorgesehen, sondern nur zu einer (Neu-)Aufnahme von Entlastungen seitens der Verteidigung, mit Schwerpunkt auf dem guten Jahr, das Tomas auf der Flucht bis nach Freiburg verbrachte, wo er ja anschliessend lückenlos dokumentierte 13 Jahre bis zu seiner Verhaftung Ende Oktober 2014 lebte. In seinem Schlussplädoyer appellierte der Staatsanwalt v.a. an die Staatsräson und weniger auf die ohnehin spärlichen Indizien und polizeilichen Mutmassungen, und beantragte schliesslich 5 Jahre Haft. Die baskische Verteidigerin demontierte mit vielen Beispielen aus anderen Prozessen die abenteuerlich konstruierte Argumentationslinie des Staatsanwalts und verlangte einen vollständigen Freispruch.
Am 15. März 2016 erhielt Tomas das Urteil vorgetragen, welches doch auf 5 Jahre lautete. Der Richter fügte jedoch hinzu, dass “zur Unterstützung des Befriedungsprozesseses” (sic!) nur zwei Jahre davon im Gefängnis zu verbringen seien, und drei Jahre auf Bewährung gewährt würden. Da nach Ablauf der zweiwöchigen Frist niemand Einsprache erhob, ist dieses Urteil nun definitiv rechtsgültig. Die verbleibende Knastzeit dürfte sich unter Anrechnung der deutschen Auslieferungshaft und diversen Vergünstigungen soweit reduzieren, dass er möglicherweise bis Ende 2016 freikommen könnte!
Tomas, der zuerst einmal gerne zurück nach Freiburg will, wird dort ein neues Leben aufbauen müssen, kann aber gleichzeitig mit viel Unterstützung rechnen. Zudem sind diverse juristische und administrative Fragen vor seiner Rückkehr zu klären, insbesondere zum immer noch nicht eingestellten 129a/b Verfahren.
Wir sind überzeugt, dass ohne die Aufmerksamkeit, die Tomas Fall generierte, angefangen von den Unterstützungsbriefen aus Freiburg und Kundgebungen, über die international zusammengesetzten Anwälte/innen, bis hin zu den Besuchen, auch in Paris, vom MdB Andrej Hunko, er weniger gut weggekommen wäre. Es lohnt sich immer die Solidarität öffentlich und breit zu zeigen!
Bitte schreibt Tomas weiterhin, es ist ihm sehr wichtig den Kontakt beizubehalten. Seine aktuelle Adresse lautet:
Tomas Elgorriaga Kunze / 424403-H
MAH Fleury-Mérogis / D3-2G-42
7, avenue des peupliers
F – 91700 Fleury-Mérogis