Am 7. November nahm der ehemalige spanische Richter des Madrider Sondergerichts Audiencia Nacional Balthasar Garzón seinen Platz im “Europäischen Komitee zur Folterprävention (CPT)” ein. Wir rufen zu diesem Anlass den Vorwurf schwerer Menschenrechtsverletzungen in Erinnerung, den 22 spanische und baskische Juristen unter der Überschrift “Das Paradoxon des spanischen Richters Garzón” im April 2010 gegen Garzón erhoben hatten:
“… Man sollte sich in Erinnerung rufen, dass er seine juristischen Aktivitäten im Dienste der Audiencia Nacional ausübt, des am schlimmsten vergifteten Erbes der Franco-Justiz, die das (franquistische Sondergericht) TOP (Tribunal de Orden Público – Gericht für öffentliche Ordnung der franquistischen Diktatur, AdÜ) ersetzte. Schlimmer noch, in klarem Wissen, dass Sondergerichtsbarkeit das Wesen totalitärer Regime ist. Die Willkür der Audiencia Nacional wurde vor kurzem vom Berichterstatter (der UNO, AdÜ) für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, selbst thematisiert.
Wir weisen darauf hin, dass zu seinen Tätigkeiten Anklagen gegen Kommunikationsmedien, populäre Vereinigungen, politische Parteien und Menschenrechtsaktivisten zählen, die man als … weiterlesen »